AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 08:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/671b3de2-caf8-4015-80db-7ded66e057d7/

Max-Planck-Schule, Umsetzung des Schulentwicklungsplans inkl. bauliche Erweiterung - Interimsgebäude (Container)

Notice-ID: 671b3de2-caf8-4015-80db-7ded66e057d7 · Procedure-ID: dfa1c551-7aa5-4314-9f3a-e3338689d30c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rüsselsheim am Main, Rüsselsheim am Main
Veröffentlicht
16.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Rüsselheim am Main benötigt für das sechszügige Gymnasium Max-Planck-Schule, Joseph-Haydn-Str. 1 in Rüsselsheim am Main, zusätzlichen Raumbedarf in Form von einem Interimsgebäude. Benötigt werden aktuell 8 Klassenräume für je 31 Schüler, ein Multifunktionsraum für medialen Unterricht (Informatik), zwei Büroeinheiten, zwei Nebenräume und ein Lagerraum. Die Interimsanlage wird für mind. 5 Jahre benötigt und soll angemietet werden. Das Interimsgebäude soll in einem Zuge errichtet werden. Die Planungsaufgabe umfasst alle erforderlichen Leistungen zur Errichtung der Containeranlage (inkl. Gründung).

Vertragslaufzeit

Periode
11 MONTHS
Beginn
09.10.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 MONTHS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidenten Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).