AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/671bc089-84f0-4445-b33c-10aff21d5573/

Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche sowie Arbeitskleidung) für den Standort Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Notice-ID: 671bc089-84f0-4445-b33c-10aff21d5573 · Procedure-ID: 61ec4203-79c0-40ed-b870-24a8f6adca6d

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Braunschweig
Veröffentlicht
11.11.2025
Frist (Submission)
12.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98312000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Grenzdurchgangslager Friedland mit einer Unterbringungskapazität von derzeit 950 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung Haus- und Objektwäsche sowie Arbeitskleidung" übernehmen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.03.2026
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
86 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).