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Lieferung Grünstrom
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH · Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen
5 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung Günstrom🏆 Neubrandenburger Stadtwerke GmbH · Neubrandenburg
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Los 2 VergebenLieferung Grünstrom Ladesäulen🏆 Neubrandenburger Stadtwerke GmbH · Neubrandenburg
- Neubrandenburger Stadtwerke GmbH · Neubrandenburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
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Beschreibung
Gegenstand ist die Stromlieferung mit Grünstrom an die Stromabnahmestellen der verschiedenen Auftraggeber: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033 Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg; Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg; Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033 Neubrandenburg; Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg; Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 908 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 3,2 GWh beträgt. Für 7 Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,3 GWh. Die konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,5 Mio. kWh/Jahr. Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2023. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammt und nicht nach EEG-gefördert ist. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2024 noch errichtet werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Neubrandenburger Stadtwerke GmbH1 Veröffentlichung
- 29.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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