AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Glasreinigung für die Münchener Volkshochschule GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Münchner Volkshochschule GmbH, München
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
- Frist (Submission)
- 16.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
1. Gegenstand der Ausschreibung sind Reinigungsleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigungs- sowie Glas-/Rahmenreinigungsleistungen in diversen Objekten der Münchner Volkshochschule (MVHS) in drei Losen. Die Lose 1 und 2 betreffen schwerpunktmäßig die Unterhaltsreinigung, das Los 3 die Glasreinigung, Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage 2.1), den Leistungsverzeichnisses für die einzelnen Lose (Vergabeunterlage 5) und den jeweiligen Verträgen (Vergabeunterlage 4). 2. Loslimitierung, Zuschlagslimitierung: Gibt ein Bieter Angebote für die Lose 1 und 2 ab, kann er nur den Zuschlag auf eines dieser Lose erhalten. Hat ein Bieter sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erhält er den Zuschlag auf das Los erteilt, welches das höchste Auftragsvolumen hat, gemessen an der Menge der angebotenen Jahresreinigungsstunden. Das jeweils andere Angebot für das Los 1 oder das Los 2 wird daraufhin ausgeschlossen. Eine Kombination des Los 1 oder des Los 2 mit dem Los 3 (Glasreinigung) ist möglich.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.