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Beschaffung einer Hämatologie-Automation mit diversen Modulen sowie Anbindung an die Automation des Bestandsystems
Klinikum Dortmund gGmbH · Dortmund · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung einer Hämatologie-Automation mit diversen Modulen sowie Anbindung an die Automation des Bestandsystems🏆 Sysmex Deutschland GmbH · Hamburg
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Beschaffung einer Hämatologie-Automation Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und betriebsbereite Überlassung Module für die Hämatologische Diagnostik an Standorten der Klinikum Dortmund gGmbH, einschließlich regelmäßiger Wartungs- und Serviceleistungen, einer Ersatzteilbeschaffung, sowie der kontinuierlichen Lieferung sämtlicher Reagenz und Verbrauchsmaterialien die zum ordnungsgemäßen Betrieb der diversen Module der Hämatologie Automation während der definierten Vertragslaufzeit erforderlich sind. Inklusive aller dazugehöriger Dienstleistungen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines standortübergreifenden Gesamtkonzepts, das sämtliche automatisierte Hämatologiegeräte sowie deren benötigte Verbrauchsmaterialien und alle zugehörigen Dienstleistungen umfasst. Die Leistungsbeschreibung betrifft das ITLM am Klinikum Dortmund insbesondere das Zentrallabor am Standort Mitte sowie das Labor am Standort Nord. Der Auftrag umfasst insbesondere vollautomatisierte Hämatologie-Systeme der aktuellen Sysmex XR- und XN-Serie mit zwei Analysemodulen, automatischer Probenverteilung, digitaler Zellmorphologie (DI-60) sowie Ausstrich- und Färbeautomat. Die bereitgestellten Systeme sind geeignet für die Messung des kleinen und großen Blutbild mit Zelldifferenzierung, der Retikulozyten und Thrombozytenzählung (fluoreszenzbasiert) sowie der Zellzählung in Körperflüssigkeiten (Bodyfluids) wie u.a. Liquor, Punktate. Die Anlieferung und Aufstellung sämtlicher Geräte erfolgt für das Klinikum Dortmund kostenfrei. Die Durchführung regelmäßiger Wartungen gem. der aktuellen Herstellerangaben sind ebenso inkludiert, wie der Austausch von Ersatzteilen. Die Belieferung sämtlicher zum ordnungsgemäßen Gebrauch erforderlichen Verbrauchsmaterialien, Reagenzien, Qualitätskontrollen etc. erfolgt gem. vertraglich vereinbarter Kontingente oder nach tatsächlichem Verbrauch. Darüber hinaus mus
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Sysmex Deutschland GmbH abzuschließen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 22.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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