AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6Y1KCNYJPN/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 06:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67807a12-da3a-4dce-ae0e-3c7c95e44a60/

Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Leitregion 19

Notice-ID: 67807a12-da3a-4dce-ae0e-3c7c95e44a60 · Procedure-ID: 18675f5f-77a3-4960-8eae-ea9899de95ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister, Schwerin
Veröffentlicht
20.02.2024
Frist (Submission)
22.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Höchstwert
334.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Beförderung von Postkarten und Briefen bis 2.000 Gramm für die Leitregion 19 im Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2025. Abweichungen bei den Tagesmengen sind wahrscheinlich. Die mengenmäßigen Angaben sind nicht Voraussetzung für eine Mindestabnahme. Es wird nach den tatsächlich anfallenden Mengen abgerechnet.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.05.2025
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).