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Lieferung eines ACQUITY UPLC I-Class/Xevo TQ-S micro IVD-System
Universitätsmedizin Frankfurt am Main · Frankfurt am Main · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Waters GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung eines ACQUITY UPLC I-Class/Xevo TQ-S micro IVD-Systems als kapazitive Erweiterung.
- Die Beschaffung ist aus regulatorischen und technischen Gründen herstellergebunden.
- Wichtige Anforderungen sind IVDR-Konformität, Vermeidung von Revalidierungen und Sicherstellung der 24h-Befundpflicht.
- Einheitliche Service- und Wartungsstruktur mit zugesicherter 48h-Wiederherstellung ist gefordert.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Erwerb stellt keine funktional neue Beschaffung dar, sondern eine kapazitative Erweiterung der bestehenden, validierten Systemplattform. Die Erweiterung erfolgt ausfolgenden Gründen herstellergebunden: 1. Sicherstellung der IVDR-konformen Systemarchitektur (UPLC + MS + Software aus einer Hand) 2. Vermeidung vollständiger methodischer Revalidierungen im Neugeborenenscreening gemäß G-BA-Richtlinie 3. Sicherstellung der 24h-Befundpflicht gemäß Kinder-Richtlinie 4. Einheitliche Service- und Wartungsstruktur mit zugesicherter 48h-Wiederherstellung 5. Technische Systemkompatibilität (MassLynx-Plattform, IVD-Zertifizierung) Ein Herstellerwechsel würde zu erheblichen technischen, regulatorischen und haftungsrechtlichen Risiken führen und ist daher nicht wirtschaftlich vertretbar.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität nach Wichtigkeit
1
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Waters GmbHZuschlagswert 398.255 €1 Veröffentlichung
- 08.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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