AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Rahmenvertragspartner über vier Jahre zum Zwecke der geophysikalischen Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP inkl. Erstabruf für die Jahre 2027 und 2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Frist (Submission)
- 08.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71350000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tage des Zuschlags mit dem Rahmenvetragspartner zu diesem Verfahren und endet spätestens 4 Jahre bzw. 48 Monate danach. Es ist vorgesehen, maximal zehn Abrufe aus dem Rahmenvertrag innerhalb der vorgegebenen Laufzeit zu tätigen. Als Grundlage für die Auswahl des Rahmenvertragspartners für die kommenden Jahre werden die eingereichten Angebote für den Erstabruf herangezogen. Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gewinnt die Erstaufträge und wird Rahmenvertragspartner.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).