AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67882723-888e-4616-8bfa-681d8b31994f/

Zaunbau

Notice-ID: 67882723-888e-4616-8bfa-681d8b31994f · Procedure-ID: ca8a8d3a-b698-40a0-811a-a8f2063ab264

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Stammdaten

Auftraggeber
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Warendorf
Veröffentlicht
30.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Baufeld des geplanten Heizwerks einschließlich der Nebenanlagen und Wegeflächen soll nach außen durch eine Zaunanlage gesichert werden. Die Arbeiten sind in zwei Bauabschnitten auszuführen. Der 1. Bauabschnitt wird in Teillängen vor dem Beginn der Arbeiten und dem Einrichten der Baustelle ausgeführt. Im Zuge des 2. Bauabschnitts wird nach Abschluss der bauseitigen Erd- und Tiefbauarbeiten die Zaunanlage ergänzt und geschlossen sowie die Hoftoranlage errichtet. Der Ordnungszaun wird als Doppelstabmattenzaun ausgeführt. Es sind eine 1-flügelige und eine 2-flügelige Drehflügeltür, handbetrieben, in den Zaunintegriert. Die Hoftoranlage wird als freitragendes Schiebetor mit elektrischen Antrieb ausgeführt.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.07.2025
Ende
29.05.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).