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Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Leitregion 19
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Briefbeförderung für die Leitregion 19.
- Es handelt sich um eine Dienstleistung, die im Rahmen einer offenen, standardisierten Ausschreibung vergeben wird.
- Der Erfüllungsort ist Schwerin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Briefbeförderung Leitregion 19
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
1. Entfällt: Mindestanforderung Vermeidung von CO2-Emissionen Geeignet sind Unternehmen, deren durchschnittliche CO2 - Emissionen den Wert von 30 g je Sendung nicht überschreiten. Dies ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen. Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Änderung der Punktebewertung der CO2-Emissionen
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📅 Frist verlängert
Terminverschiebung Angebotsfrist vom 28.05.2026, 11:00 Uhr auf den 11.06.2026, 10:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 65 Pkt.Kosten
Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
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CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief 35 Pkt.Qualität
Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind. Die niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief. 10 Punkte erhält das Angebot mit niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen der niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief. Alle Angebote mit darüber liegenden durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt. Als Nachweis der durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief sind mit dem Angebot geeignete, nachvollziehbare und aktuelle Unterlagen vorzulegen. Hierfür ist ein externes Gutachten oder eine vergleichbare Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einzureichen, aus der die durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief nachvollziehbar hervorgehen. Geeignet sind insbesondere Gutachten, Zertifizierungen oder Prüfberichte unabhängiger sachverständiger Stellen. Die zugrunde gelegte Berechnungsmethodik sowie die berücksichtigten Emissionsbestandteile sind nachvollziehbar darzustellen. Die Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn keine entsprechenden Unterlagen eingereicht werden, erfolgt keine Berücksichtigung der Angaben und das Kriterium wird mit der Punktzahl 0 bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 11.06.2026 1. Entfällt: Mindestanforderung Vermeidung von CO2-Emissionen Geeignet sind Unternehmen, deren durchschnittliche CO2 - Emissionen den Wert von 30 g je Sendung nicht überschreiten. Dies ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen. Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Änderung der Punktebewertung der CO2-Emissionen · in TED EU + oev
- Frist 11.06.2026 Terminverschiebung Angebotsfrist vom 28.05.2026, 11:00 Uhr auf den 11.06.2026, 10:00 Uhr. · in TED EU + oev
- Frist 28.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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