Prüfung des Jahresabschlusses 2023 mit Verlängerungsoptionen
Beschreibung
Die FFA erstellt in jedem Haushaltsjahr einen Jahresabschluss. Sie ist verpflichtet, die Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen (vgl. § 37 Abs. 3 FFG). Dabei hat das Rechnungswesen der FFA den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Die Jahresrechnung umfasst eine Bilanz, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung, einen Anhang und einen Lagebericht und ist entsprechend den Regelungen des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. (vgl. § 37 Abs. 2 FFG)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der FFA.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vollständigen Schritte und Vorschriften für das Verfahren finden Sie in den Vergabeunterlagen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 144 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 170.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 26.11.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 24.11.2023 Original-Veröffentlichung
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