Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
Mehr Details
Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE) · Darmstadt · Hessen

Angebote bis 01.07.2026, 09:00 Uhr (noch 28 Tage)

Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email

Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Seit Sommer 2021 ist das Ensemble der ehemaligen Künstlerkolonie auf der Mathildenhöhe Darmstadt als UNESO Welterbestätte anerkannt. Als Willkommensort für die Besucher der Mathildenhöhe und für die Vermittlung der historischen Bedeutung des Ortes wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Informationszentrum errichten. Der formal reduzierte Neubau in Form eines gestapelten gläsernen Pavillons, wird in der Grünanlage des Osthanges der Mathildenhöhe positioniert. In seiner Ausrichtung nimmt das geplante Gebäude die Flucht des Ausstellungsgebäudes auf und bildet eine neue Mitte im historischen Gebäudeensemble. Der Neubau mit 3 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 20x20 m wird in massiver Stahlbetonbauweise mit Flachgründung ausgeführt. Dem Entwurfsgedanken folgend, werden die Fassaden mit großflächigen Verglasungen versehen. Gegenstand der Ausschreibung ist das Herstellen und Vorhalten einer Baustelleneinrichtung mit Bauzaunanlagen, Baustellen- und Sanitärcontaineranlagen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für die Errichtung eines Informationszentrums auf der Mathildenhöhe Darmstadt.

Der Neubau umfasst ca. 20x20m über 3 Obergeschosse in Stahlbetonbauweise mit großflächigen Verglasungen. Kern der Ausschreibung ist die Herstellung und Vorhaltung einer Baustelleneinrichtung inklusive Bauzaunanlagen und Containern.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

Ab 29 €/Monat freischalten Jederzeit kündbar

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: Vorlage eines Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: - eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, - für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444. Eine Leistung ist nur dann vergleichbar, wenn sie mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

    Frist nicht verpassen?

    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

    Watchlist buchen →
  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.158 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 87.618 €
Median 235.507 €
Oberes Quartil 504.473 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE) · Darmstadt

vergabe@heag.de
+49 6151 7092538

Stammdaten
Angebotsfrist 01.07.2026, 09:00 Uhr (noch 28 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 30.05.2026
  2. Angebotsfrist 01.07.2026
  3. Wertung ca. 02.07.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 31.07.2026

    Ø 62 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 59195 vergleichbaren Vergaben in Bauwesen & Infrastruktur. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Darmstadt, Hessen
Veröffentlicht 30.05.2026
CPV-Code 45113000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Darmstadt
Laufzeit 20.07.2026 – 31.12.2026
Bindefrist (?) 60 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 316.884 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.005 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →