AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 03:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67a6ab6c-01fe-4bba-8cba-1f54ebec1e27/

Unterhaltsreinigung mit Winterdienst an Haltestellen im Bahn- und Busnetz der Braunschweiger Verkehrs-GmbH 20261ff.

Notice-ID: 67a6ab6c-01fe-4bba-8cba-1f54ebec1e27 · Procedure-ID: e6ed61c2-a81a-4e70-8531-5712bda61615

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Stammdaten

Auftraggeber
Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Braunschweig
Veröffentlicht
08.12.2025
Frist (Submission)
21.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90611000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung von Haltestellenflächen und Winterdienst an Haltestellen im Netz der Braunschweiger Verkehrs-GmbH. Es gehören ca. 400 Haltestellen zum Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung und Winterdienst. Darüber hinaus ist der Winterdienst an Bus- und Straßenbahnhaltestellen Gegenstand der Ausschreibung. Die Fahrgast-Aufstellflächen sind gemäß eines Haltestellen-Dringlichkeitsplans und entsprechend der Straßenreinigungssatzung und -verordnung der Stadt Braunschweig verkehrssicher herzurichten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).