AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/67c9d413-e7c6-497b-a28d-73f812ff6d5d) · Abgerufen am 05.11.2026 00:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67c9d413-e7c6-497b-a28d-73f812ff6d5d/

Beschaffung einer standardisierten Notrufabfragesoftware für die Kreisleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises

Notice-ID: 67c9d413-e7c6-497b-a28d-73f812ff6d5d · Procedure-ID: f07e959b-acb0-463a-9717-20679cf5d4bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach
Veröffentlicht
07.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
196.600 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV ist die Beschaffung und Implementierung eines Systems zur standardisierten Notrufabfrage in der Leitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Priority Disapatch Corp. UK Limited

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 07.10.2026 (29 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 17.10.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 22.10.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).