AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881765) · Abgerufen am 25.08.2026 23:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67d59ee2-6ef6-4583-9eee-48c31f8f9933/

Beschaffung von Beschilderung - Herstellung und Lieferung (Rahmenvertrag)

Notice-ID: 67d59ee2-6ef6-4583-9eee-48c31f8f9933 · Procedure-ID: 88f0dd28-a11f-4dc0-9db9-ed5b23c9ed6c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Veröffentlicht
21.08.2026
Frist (Submission)
21.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34992200 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.200.000 €
Rahmen-Maximum
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Beschaffung von Deichbeschilderung und Schildern für technische Anlagen im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen - Anhalt als Rahmenvertrag - Fertigung und Lieferung von 12 abgestimmten Musterschildern - Fertigung und Lieferung von ca. 3.288 Schildern mit definiertem Schriftsatz - Fertigung und Lieferung von ca. 100 Schildern mit variablem Schriftsatz

Vertragslaufzeit

Beginn
26.10.2026
Ende
26.10.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).