AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67dc75b7-90fc-4bb8-ae87-4adf8bdf8f9d/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: 67dc75b7-90fc-4bb8-ae87-4adf8bdf8f9d · Procedure-ID: a4433d16-0760-47a7-9735-96f31b41b739

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatl. Hochbauamt Freiburg, Freiburg
Veröffentlicht
19.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
168.694 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Schubertstraße 15a und 15b, 79104 Freiburg-Herdern, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, Fachplanungsleistung für technische Gebäudeausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen sowie Lufttechnische Anlagen für Gebäude. Sanierung und Dachausbau bei zwei baugleichen, zweigeschossigen Wohngebäuden aus dem Jahr 1957. (Schubertstr. 15a=Hauptgebäude, Schubertstr. 15b=Wiederholungsgebäude nach § 54 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 3 HOAI). Mehrfamilienhäuser mit je 4 Wohnungen im Bestand und je zwei neuen Wohnungen im Dachgeschoss. Erneuerung des Daches bzw. Dachstuhls, neue Balkonanlagen, Sanierung des Bestandes einschl. der gesamten Haustechnik.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.01.2026
Ende
30.11.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
19.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).