AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67f999d9-ea35-49ac-93f9-11616444a818/

Slidescanner Full-Service-Mietvertrag

Notice-ID: 67f999d9-ea35-49ac-93f9-11616444a818 · Procedure-ID: 87023a34-9007-4c61-b467-89da8197c5c3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
30.03.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
51430000 — Installationsdienste
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.008.403 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Digitalisierung der Pathologie (sog. Digitale Pathologie) müssen histologische Schnittpräparate digitalisiert werden. Mittels sog. Whole Slide Scanner werden Schnitte eingescannt und digitale Bilder, sog. Whole Slide Images (WSI) erzeugt. Die Digitalisierung ist Use Case-basiert geplant, so dass z.B. Fallkohorten wie die Immunhistochemie komplett digitalisiert werden sollen. Dafür braucht es dann mehrere Slide Scanner, die parallel arbeiten, um keine großen zeitlichen Verzögerungen gegenüber dem analogen Workflow zu haben. Auf der Basis der digitalen Präparate können dann KI-Tools zum Einsatz kommen, was das Primärziel der Digitalisierung für uns ist.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
30.03.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 09.04.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).