AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/67fede6e-4a9d-4788-a594-fbda6b60d75c) · Abgerufen am 14.09.2026 17:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/67fede6e-4a9d-4788-a594-fbda6b60d75c/

Kauf eines Bestrahlungsgerätes für Blutprodukte "Radsource RS 3400" inkl. "RSTScan", Vollwartung und fachgerechter Entsorgung des Altgeräts (Biobeam 8000)

Notice-ID: 67fede6e-4a9d-4788-a594-fbda6b60d75c · Procedure-ID: 3637c53d-5485-4155-9155-59cd6dbfb87d

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Stammdaten

Auftraggeber
LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München), München
Veröffentlicht
15.06.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33150000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

I. Vorhaben Der Kauf eines Bestrahlungsgerätes für Blutprodukte für die Abteilung für Transfusionsmedizin inkl. Wartung zum Zwecke der Bestrahlung zellulärer Produkte (Erythrozytenkonzentrate (EK), Thrombozyten-konzentrate (TK), weitere Blutprodukte) zur Verhinderung einer transfusionsassoziierten Graft-versus-Host Disease (GvHD) ist vorgesehen. Die Anschaffung wurde noch nicht getätigt und wird erst bei beschwerdefreiem Verlauf dieser Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen. II. Sachverhalt Das LMU Klinikum versorgt unter anderem Patienten mit Immundefekten bzw. eingeschränkter Immunitätslage, die gemäß Ausführungen der Richtlinie Hämotherapie (Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, Gesamtnovelle 2023) bzw. der Querschnitts-Leitlinie zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (Gesamtnovelle 2020) die Indikation aufweisen, mit mit mindestens 25Gy bestrahlten zellulären Blutprodukten versorgt zu werden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen einer bestehenden Herstellungserlaubnis sowie einer bestehenden Zulassung Blutprodukte für die fach- und sachgerechte sowie richt- und leitlinienkonforme Versorgung von Patienten bestrahlt. III. Bedarf Aufgrund verschärfter Sicherheitsvorgaben der Behörden (SEWD-Richtlinie) ist die Beschaffung und Aufstellung eines Bestrahlungsgerätes auf Basis von an-/abschaltbarer Röntgenstrahlung vorgesehen. Gleichzeitig ist das bestehende Bestrahlungsgerät, dessen Funktion auf einer Heißquelle (Cs 137) beruht, fach- und sachgerecht zu entsorgen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse (verfügbare Stellfläche für das Gerät: BxT = 105cmx115cm ) für die Aufstellung der Bestrahlungsgerätes limitiert. Der geplante, primäre Aufstellsort sowie auch der Ort, an dem das jetzige Gerät betrieben wird (endgültiger, späterer Aufstellungsort), verfügen nicht über einen Wasseranschluss und nicht über einen 400V Stromanschluss für eine ggf. notwendige Wasser-Kühlung des Gerätes sowie für die Stromversorgung. Aufgrund der Schadstoffbelastung des Gebäudes sind bauliche Maßnahmen mit einer vorherigen, langwierigen und kostspieligen Schadstoffsanierung verbunden. Ferner muss das Gerät aufgrund der oben angeführten engen Platzverhältnisse verschiebbar sein und zu einem späteren Zeitpunkt möglichst unkompliziert (Gewicht, Lagerung auf Rollen) umgezogen werden können. Gleichzeitig muss das Bestrahlungs-Gerät die gleichzeitige Bestrahlung von unterschiedlichen Produkten (EK, bei 4°C +/- 2°C) und von TKs (20°C - 24°C) ermöglichen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
15.06.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 25.06.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).