Vergeben Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Verkehr & Logistik
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Elektrische Kontakte für Mittelpufferkupplungen an den Schienenfahrzeugen Talent 3 des Herstellers Alstom

DB Regio Stuttgart GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer era-contact GmbH
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 02.12.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ist ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95 % und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5 %. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Die für die Instandhaltung zuständige Stelle im Sinne des AEG für die Talent 3 Flotte in den Stuttgarter Netzen (Neckartal) ist die SWEG und führt in diesem Zuge für die DB Regio Stuttgart GmbH dieses Verfahren als Vergabestelle durch. Zum 01.08.2025 hat ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, bei dem die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (hundertprozentiges Tochterunternehmen im SWEG-Konzern) von der DB Regio AG übernommen wurde und nun unter dem Namen DB Regio Stuttgart GmbH firmiert. Der Erwerb der Geschäftsanteile an der SWEG Bahn Stuttgart GmbH war Teil des Vergabeverfahrens Netz 35 Los 3 des Landes Baden-Württemberg, in dem die DB Regio AG obsiegender Bieter ist. Für die genannten Schienenfahrzeuge werden elektrische Kontakte, die in den verbauten Mittelpufferkupplungen vorhanden sind, benötigt. Mittelpufferkupplungen gelten als verkehrswesentlicher Bestandteil und bedingen, dass die Triebfahrzeuge sicher im Schienennetz unterwegs sein können. Einen Nachweis gleicher Sicherheit ist nur dann zu erbringen, wenn die avisierte Leistung an ihnen den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies wiederum kann nur der Anbieter era-contact GmbH leisten, da dieser über das Know-how verfügt und die Möglichkeit zur technischen Durchführung in der Lage ist.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

era-contact GmbH Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer era-contact GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 04.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 249.619 €
Median 384.724 €
Oberes Quartil 592.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

DB Regio Stuttgart GmbH · Stuttgart

service.sbs@sweg.de
0711 98692310

Stammdaten
Vergabenummer 2025-08
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber DB Regio Stuttgart GmbH
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 04.12.2025
CPV-Codes (2) 34600000 · Transportmittel
34631200 · Transportmittel
(Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,0) (?)
Erfüllungsort Pforzheim
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
era-contact GmbH · Bretten
Vergabeberatung
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH · Lahr/Schwarzwald

Auftragnehmer (?)
era-contact GmbH
Vertrag 02.12.2025

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 154.787 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.101 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →