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Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Polymerforschung vertreten durch den Warengruppenverantwortlichen Mathias Manderscheid · Mainz · Rheinland-Pfalz · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry). Das Lieferspektrum im Bereich der Feinchemikalien wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft zu mindestens 50 % beteiligt ist (https://www.mpg.de/institute). Weiterhin sind die rechtlich selbstständigen und mit der Max-Planck-Gesellschaft wissenschaftlich assoziierten Organisationen, Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH, Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung), Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG), Deutsches Klimarechenzentrum GmbH (DKRZ), Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gGmbH, Max-Planck-Innovation GmbH, MPDL Services GmbH, Minerva Stiftung Gesellschaft für die Forschung mbH, auftragsberechtigt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Er verlängert sich automatisch maximal 2 x um weitere 12 Monate (Höchstlaufzeit 48 Monate), wenn er nicht spätestens drei Monate zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität
Siehe Begründung der Direktvergabe.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer TCI Deutschland GmbH Division of TOKYO CHEMICAL INDUSTRY1 Veröffentlichung
- 28.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 75 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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