AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/682657e3-efbb-42a3-b9cb-c11ab84bd102/

Umgestaltung Mindener Straße, Vergabeverfahren Verkehrsanlagenplanung

Notice-ID: 682657e3-efbb-42a3-b9cb-c11ab84bd102 · Procedure-ID: 9f271256-5469-4374-a48d-e357445150ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Herford, Herford
Veröffentlicht
16.05.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Hansestadt Herford plant den grundhaften Ausbau und die Umgestaltung der Mindener Straße im städtischen Abschnitt zwischen den Knotenpunkten K02 (Bismarckstraße/Hansastraße) und K40 (Übergang zur L 860, Umgehungsstraße). Mit diesem Vergabeverfahren werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 Objektplanung Verkehrsanlagen, ferner Besondere- und Zusatzleistungen - darunter unter anderem die Untersuchung von Schwammstadtmaßnahmen im Rahmen der Vorplanung, die Neuberechnung von Lichtsignalanlagen, die örtliche Bauüberwachung sowie die Erstellung einer Bestandsvermessung und eines koordinierten Leitungsplans - stufenweise vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.07.2025
Ende
31.10.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).