AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 12:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/683e2edb-17b1-4fb1-bd88-9f2fb8eab090/

Gründung IÖPP Wärme: Betriebsführung Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen in einer IÖPP

Notice-ID: 683e2edb-17b1-4fb1-bd88-9f2fb8eab090 · Procedure-ID: 4681e05f-a253-4e7b-b620-a924274df690

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Stammdaten

Auftraggeber
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle, Bad Tölz
Veröffentlicht
16.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79420000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Kommunalwerk Feldkirchen-Westerham (KU), AöR der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, sucht im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ein geeignetes, zuverlässiges und fachkundiges Unternehmen (im Folgenden: Kooperationspartner) für die Beteiligung an einer gemeinsamen Kooperationsgesellschaft in der Rechtsform GmbH & Co. KG,mithin einer institutionalisierten Öffentlich Privaten Partnerschaft (IÖPP) (im Folgenden: Kooperationsgesellschaft). Das vorliegende Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß § 141 Abs. 1 GWB i.V. mit § 13 Abs. 1, § 15 SektVO durchgeführt.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).