AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 03:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/684abbfc-ef33-4d05-9073-13faa0bfa160/

Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für den Umbau einer Gymnastikhalle in eine Mensa

Notice-ID: 684abbfc-ef33-4d05-9073-13faa0bfa160 · Procedure-ID: 09bc1a2c-22a1-471f-8f25-2c20945d70b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Senden, Senden
Veröffentlicht
16.10.2024
Frist (Submission)
18.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlenentwicklung an der Grundschule Davertschule Ottmarsbocholt, Clemens-Hagemann-Str. 23, 48308 Senden und der Erkenntnisse aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan besteht die Notwendigkeit, die vorhandene Essensausgabe im Untergeschoss des Gebäudes durch einen neuen Mensabereich zu ersetzen. Dies soll durch einen Umbau der vorhandenen Gymnastikhalle realisiert werden. Es wurde eine Machbarkeitsstudie des beauftragten Architekturbüros bw architektur erstellt, in der auch Bauteilöffnungen, Funktionsabläufe und die Außenanlagen untersucht wurden. Für die Umsetzung des Bauvorhabens sind Planungsleistungen (TGA) der Leistungsphasen 1 - 9 erforderlich. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.12.2024
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).