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Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für mehrere Objekte der Stadt Bayreuth
Stadt Bayreuth Hauptamt · Bayreuth · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Bayreuth möchte im Rahmen dieser Ausschreibung die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für mehrere Objekte der Stadt Bayreuth vergeben. Die Objekte sind auch die Leistungsorte. Welches konkrete Objekt der Leistungsort für welches konkrete Los darstellt, ist der Leistungsbeschreibung und den Preisblättern zu entnehmen. Die Ausschreibung ist in sechs Kategorien und 22 Lose aufgeteilt: Kategorie A: Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Alexander-von-Humboldt Realschule, Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung Städtische Wirtschaftsschule, Los 3: Unterhalts- und Grundreinigung Grund- und Mittelschule St. Georgen, Kategorie B: Los 4: Unterhalts- und Grundreinigung Berufsschule I, Los 5: Unterhalts- und Grundreinigung Berufsschule II, Los 6: Unterhalts- und Grundreinigung gemeinsame Werkstätten FOS/BOS, Los 7: Unterhalts- und Grundreinigung Dreifachturnhalle Schulzentrum Ost, Los 8: Unterhalts- und Grundreinigung Richard-Wagner-Gymnasium, Kategorie C: Los 9: Unterhalts- und Grundreinigung Graserschule, Los 10: Unterhalts- und Grundreinigung Graf-Münster-Gymnasium, Los 11: Unterhalts- und Grundreinigung Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium, Kategorie D: Los 12: Glasreinigung Alexander-von-Humboldt-Realschule, Los 13: Glasreinigung Städtische Wirtschaftsschule, Los 14: Glasreinigung Grund- und Mittelschule St. Georgen, Kategorie E: Los 15: Glasreinigung Berufsschule I, Los 16: Glasreinigung Richard-Wagner-Gymnasium, Los 17: Glasreinigung Altstadtschule, Los 18: Glasreinigung gemeinsame Werkstätten FOS/BOS, Kategorie F: Los 19: Glasreinigung Graserschule, Los 20: Glasreinigung Luitpoldschule, Los 21: Glasreinigung Graf-Münster-Gymnasium, Los 22: Glasreinigung Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Die Stadt Bayreuth vergibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 22 Lose an städtischen Schulgebäuden und Einrichtungen im offenen Verfahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 40 %Qualität
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/57019638-be55-4471-a1a9-19111ac932f0/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/57019638-be55-4471-a1a9-19111ac932f0/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.580.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 23.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (5) Eichhorn GmbH · Gies Dienstleistungen · Götz-Gebäudemanagement Nordbayern GmbH & Co KG · Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH · WS DienstleistungenZuschlagswert 4.653.092 €2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.168 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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