AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRKLE/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 03:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/68676848-330f-445a-acf9-007919aa7e44/

Implementierung telemedizinischer Behandlungen in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen

Notice-ID: 68676848-330f-445a-acf9-007919aa7e44 · Procedure-ID: 6fc80f8f-468a-4817-9cea-0c2cb0e103e0

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Justizministerium, Hannover
Veröffentlicht
14.08.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85100000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
6.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zu vergeben ist die Erbringung ärztlicher Leistungen über Kommunikationsmedien (Telemedizin) für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren an insgesamt 14 Vollzugsstandorten. (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).