AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/65486584-ba54-420f-8ff2-4e3236e08e27) · Abgerufen am 29.09.2026 04:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6878da0c-a062-4fa3-ac2f-acd75fd81add/

Hygienematerialien inkl. Spendertausch

Notice-ID: 6878da0c-a062-4fa3-ac2f-acd75fd81add · Procedure-ID: 3dab9656-e731-418c-b9fd-d5684c981626

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Karlsruhe
Veröffentlicht
08.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33761000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (SKK) schreibt einen Vertrag über 4 Jahre zur Beschaffung von Papierhandtuchrollen, Toilettenpapier als Zupfware und Hygienebeutel aus. Des weiteren strebt das SKK mit dieser Ausschreibung die Modernisierung und Vereinheitlichung der Hygienepapierspender auf dem gesamten Klinikcampus an. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten, Offenen Verfahrens. Nähere Informationen zu den Leistungskriterien entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
69 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).