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Angebotsphase: Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Ver- und Entsorgungsbetrieb Waltrop AöR
Ver- und Entsorgungsbetrieb Waltrop AöR · Waltrop · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAngebotsphase: Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Ver- und Entsorgungsbetrieb Waltrop AöR🏆 Gelsenwasser AG · Gelsenkirchen
- Gelsenwasser AG · Gelsenkirchen
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Gelsenwasser AG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Ver- und Entsorgungsbetrieb Waltrop AöR hat den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Stadt Waltrop ausgeschrieben.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es wurden die Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die die festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllen. Eine Bewerberauswahl anhand gewichteter Eignungskriterien fand nicht statt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Brutto-Gesamtangebotspreis 100 %Preis
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 644.750 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 114 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Gelsenwasser AGZuschlagswert 697.461 €1 Veröffentlichung
- 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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