AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 07:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/68836b3c-cdfb-47e3-9d98-4c5a642edf8b/

Samtgemeinde Zeven - Neubau der Gosekamp Grundschule

Notice-ID: 68836b3c-cdfb-47e3-9d98-4c5a642edf8b · Procedure-ID: 96a88210-8d78-4370-9335-fe31a28841b0

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Zeven, Zeven
Veröffentlicht
08.03.2024
Frist (Submission)
11.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Samtgemeinde Zeven hat beschlossen, die Gosekamp-Grundschule durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Geplant ist die Errichtung eines 3-zügigen Ersatzneubaus auf dem vorhandenen Schulgelände mit einem anschließenden Abriss des Altgebäudes. Eine Dreizügigkeit muss dauerhaft gegeben sein. Die zukünftig vereinzelnd auftretende Vierzügigkeit ist bei den Planungsschritten durch Schaffung von multifunktionalen Räumlichkeiten zu berücksichtigen, um eine Kompensation für einzelne Jahrgänge zu ermöglichen. Außerdem soll der Ganztagsbetrieb ermöglicht werden. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die Umsetzung im Wege eines Inhabermodells empfohlen. Dabei sollen die Planung, der Bau und die Bauzwischenfinanzierung als Gesamtvergabe an den Aufragnehmer übertragen und ein verlängerter Gewährleistungszeitraum nach Fertigstellung mit dem Auftragnehmer vereinbart werden. Die Endfinanzierung erfolgt durch die Samtgemeinde. Die Baukosten liegen bei rd. 18 Mio. Euro. Der Abschluss des Projektes ist Mitte 2028 geplant. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Leistungen ist ab dem 2. Quartal 2024 vorgesehen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).