AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 13:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/68e1e91a-93ad-4f0f-a24f-be01a4891a0e/

Trockensortiment/ Süßwaren/ Fette & Öle/ Erfrischungsgetränke, Energiedrinks & Säfte

Notice-ID: 68e1e91a-93ad-4f0f-a24f-be01a4891a0e · Procedure-ID: 79a2a868-e88e-4116-a362-4ebf77c839c5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R., Freiburg
Veröffentlicht
07.10.2025
Frist (Submission)
12.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15000000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
3.912.886 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Belieferung von Süßwaren, Fette & Öle, Trockensortiment und Erfrischungsgetränke, Energiedrinks & Säfte der Einkaufskooperation Süd-West.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Süßwaren

Geschätzter Wert
378.808 €

Los 2 — Fette & Öle

Geschätzter Wert
682.334 €

Los 3 — Trockensortiment

Geschätzter Wert
2.654.745 €

Los 4 — Erfrischungsgetränke, Energiedrinks & Säfte

Geschätzter Wert
197.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
97 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).