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KHZG-konforme Pflege- und Behandlungsdokumentation
Sophienklinik GmbH · Hannover · Niedersachsen · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Sophienklinik GmbH plant die Beschaffung, Implementierung und die Wartung einer KHZG konformen digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis (TCO) 40 Pkt.Preis
Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis (TCO) " erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 400. Dies entspricht in der Gewichtung 40 %. Dabei legt die Vergabestelle den Preis gemäß Anlage 2_F3 zugrunde. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend des Preisblattes Anlage 2_F3. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maxi-malpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
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Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung 40 Pkt.Qualität
Die maximale, im Zuschlagskriterium "Erfüllungsgrad Leistungsbeschreibung erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 400. Dies entspricht in der Gewichtung 40 %. Grundlage für die Bewertung sind die Angaben im Dokument Anlage 1 Leistungsverzeichnis. Die Leistungsbeschreibung ist in folgende Kriterien untergliedert: - (A)-Kriterium: Ausschlusskriterium (Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss) - (B)-Kriterium: Bewertungskriterium (hohe Priorität) oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet - siehe Mappe "Gesamtbewertung" der Leistungsbeschreibung und Legende (dort Spalte G). - (C)-Kriterium: Bewertungskriterium (geringe Priorität) oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet - siehe Mappe "Gesamtbewertung" der Leistungsbeschreibung und Legende (dort Spalte G). In einer ersten Stufe wertet das Klinikum die Angebote im Hinblick auf Erfüllung der A-Kriterien aus. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend auf dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die B-Kriterien / C-Kriterien der Leistungsbeschreibung bewertet das Klinikum dahingehend, dass jeder Leistungsabfrage der der in der Leistungsbeschreibung zugeordnete Punktwert zugeteilt wird, sofern das Kriterium erfüllt ist. Bewertung: Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
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Konzept, Implementierung und Schulung 10 Pkt.Qualität
Die maximale, im Zuschlagskriterium "Implementierung und Schulung" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10 %. Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Skala: 0 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. 20 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Kritischen Punkte und Abhängigkeiten sind nicht berücksichtigt; der Zeitplan ist nicht realistisch und sieht keine nachvollziehbare Planung der internen Kompetenzen und Ressourcen vor. 40 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan liegt zwar vor, die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sind aber nicht hinreichend berücksichtigt; der Zeitplan ist nicht realistisch und sieht nur vereinzelt eine nachvollziehbare Planung der internen Kompetenzen und Ressourcen vor. 60 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan berücksichtigt ganz überwiegend die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sowie interne Kompetenzstellung, ist aber nur eingeschränkt nachvollziehbar, interne Ressourcen sind weitgehend angemessen geplant, Zeitplan ist weitgehend realistisch. 80 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan berücksichtigt die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sowie interne Kompetenzstellung und ist aber nur eingeschränkt nachvollziehbar, interne Ressourcen sind ganz weitgehend angemessen geplant, Zeitplan ist weitgehend realistisch. 100 Punkte Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan berücksichtigt die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sowie interne Kompetenzstellung und ist nachvollziehbar, interne Ressourcen sind angemessen geplant, Zeitplan ist realistisch. Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).
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Präsentation 10 Pkt.Qualität
Die maximale, im Zuschlagskriterium "Präsentation erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10%. Die Auftraggeberin gibt für die Präsentation die im Leistungsverzeichnis benannten Use Cases vor, die seitens der Bieter vorgestellt werden. Diese werden in Bezug auf die nachfolgenden Bereiche bewertet: 1. Funktionalität 20 Punkte 2. Prozessunterstützung 20 Punkte 3. Integrationstiefe 20 Punkte 4. Ergonomie 20 Punkte 5. Kompetenz und Expertise des Projektteams 20 Punkte Die Bewertung erfolgt (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer mündlichen Präsentation VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 - VK 1-83/19) anhand folgender Skala: 100 Punkte: Absolut hervorragend - "perfekt" 80 Punkte: deutlich überdurchschnittlich - "gut bis sehr gut" 50 Punkte: durchschnittlich - "o.k." 30 Punkte: deutlich unterdurchschnittlich - "schlecht" 0 Punkte: vollkommen inakzeptabel - "unbrauchbar" Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der einzelnen Bewertungsmerkmale. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält die maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium. Die übrigen Bieter erhalten im Verhältnis weniger Punkte. Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.866 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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