Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Kostenlos beobachten →Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) plant den Neubau Erweiterungsgebäude OP-Säle (EOP). Mit diesem Vorhaben sollen die Voraussetzungen für eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte OP-Infrastruktur geschaffen werden. Hierfür sollen in dem Neubau 12 hochkomplexe Operationssäle, eine neue zentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) sowie ein automatisiertes Sterilgut- und Materiallager realisiert werden. Die hochkomplexen OP-Säle sind basierend auf modernsten geräteunterstützten Operationsmethoden konzeptioniert. Darunter befinden sich hybride OPs mit Angiographieanlagen, mobiler und stationärer intraoperativer Bildgebung sowie robotische Operationstechniken. Der Neubau ist zwischen dem Hauptgebäude des Klinikums (UBFT/PF) und dem Versorgungsgebäude (VER) einschließlich des Zwischenbauwerks sowie in direkter Nachbarschaft zum derzeit entstehenden Gebäude für Operative Intensivpflege und dem Perinatalzentrum (OIPPNZ) vorgesehen. Die unmittelbare Nähe ermöglicht eine Anbindung an die Bestandsgebäude, welche aus betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten essenziell ist. Eine Anbindung ist bislang auf der Etage -2 an das UBFT/PF geplant. Auf dieser Ebene ist die zentrale Operationsabteilung des Bestandsgebäudes des UKA verortet. Durch die Anbindung soll ein durchgängiger "blauer Bereich" geschaffen werden und eine Synchronisierung der derzeitigen Strukturen mit dem Neubau stattfinden. Im Rahmen der Synchronisierung sind Flächen auf der Etage -2 im Bestand baulich anzupassen. Eine weitere Anforderung ist die Schaffung einer Verbindung zwischen dem Neubau und dem OIP-PNZ in Form einer "Brücke" auf Höhe der Etage 1, um einen direkten, postoperativen Patiententransport zwischen den herz-chirurgischen Patienten und der zugehörigen Intensivstation zu ermöglichen. Weiterhin wird die Anforderung gestellt eine direkte Anfahrt an das Gebäude zum Zwecke der Belieferung umzusetzen. Dabei sind insbesondere Anforderungen des Denkmalschutzes, die bauliche A
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Vergabe von Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen des IPA-Pakets Nr. 2.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung: Nachweis Berufszulassung
"Ingenieur" oder vergleichbar (z. B. Techniker, Meister, Bachelor prof.) § 75 Abs. 2 VgV
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug)
(§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1
VgV) oder sonstige
Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der
Richtlinie 2014/24/EG,
wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungsbzw.
Herkunftsstaates
Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB
i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV):
.
Mindestanforderung:
Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
für Personenschäden
in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert)
und sonstige
Schäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. Euro durch eine Bescheinigung
des Versicherungsgebers
oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
Versicherung
im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Eigenerklärung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist,
für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB
i.V.m. § 6a
EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
.
Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens
einen durchschnittlichen
jährlichen Umsatz auf: TGA-Fachplanung: in Höhe von 3 Millionen Euro
in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen Auf
Nachfrage
wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von entsprechenden
Jahresabschlüssen oder
Referenzen nachweisen.
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Umsatz - Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer 6.2.2 Nr.3:
Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto
.
Wertung
Weniger als 3 = Ausschluss
größer/gleich 3 < 3,5 1 Punkt
größer/gleich 3,5 < 4 3 Punkte
größer/gleich 4 < 5 6 Punkte
größer/gleich 5 < 6 9 Punkte
größer/gleich 6 < 7,5 12 Punkte
größer/gleich 7,5 15 Punkte
Motiationsschreiben - Bitte stellen Sie in einem Motivationsschreiben (max. 10 Seiten DINA4, Schrift-größe 11, Arial) Ihr Verständnis der Integrierten Projektabwicklung (IPA) dar. Führen Sie bitte mindestens zu folgenden Punkten aus:
-
Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt
-
Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen
-
Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektab-wicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA)
-
Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages
max. erreichbar:
40 Punkte
Beschreibung:
Verständliches, authentisches und nachvollziehbares Motivationsschreiben, welches die Grundprinzipien in partnerschaftlichen Abwicklungsmodellen erfasst.
5 Punkte
Anforderungen für 5 Punkte werden erfüllt; zusätzlich wird erläutert, in welcher Form sich der Bewerber in eine partnerschaftliche Projektabwicklung einbringen kann.
10 Punkte
Anforderungen für 10 Punkte werden erfüllt; zusätzlich liegt ein detailliertes Konzept der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei, welches zudem die Aufgaben des Bewerbers im Kontext der übrigen Allianzmitglieder beschreibt und die Er-wartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen IPA-Modell (IPA) beschrieben sind.
20 Punkte
Anforderungen für 20 Punkte werden erfüllt; zusätzlich beschreibt das detailliertem Konzept der partnerschaftlichen Zusammenarbeit die Herangehensweise des Bewerbers an Problemlösungen.
30 Punkte
Anforderungen für 30 Punkte werden erfüllt; zusätzlich enthält das Motivations-schreiben eine ausführliche Auseinandersetzung mit den IPA-Funktionsmechanismen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des MPV, insb. des An-reizsystems, welche zudem eigene Ideen des Bewerbers zu dessen Ausgestaltung im konkreten Projekt enthält. Der Bewerber erklärt seine Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages.
40 Punkte
Motivationsschreiben (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einreichung eines selbst verfassten Motivationsschreibens
mit Aussagen mindestens
zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme
am Projekt -
Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Darstellung der
Haltung zur integrierten
Zusammenarbeit - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages.
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Anzahl und Qualifikation der Referenzen - Anzahl und Qualifikation der Referenzen
.
Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3
.
Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss
größer/gleich 3= 1 Punkt
größer/gleich 5 = 3 Punkte
größer/gleich 7 = 5 Punkte
.
Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3
.
Im Auswahlkriterium Qualität der Referenzen können insgesamt 60 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 3.1a+b ermittelt.
Das Klinikum addiert die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmus-ter aus der Anlage 3. Die Vergabestelle legt dazu 3 Referenzen, eine aus dem Bereich TGA-Planung Teilgebiet HLSK, eine aus dem Bereich TGA-Planung Teilgebiet ELT und eine aus dem Teilgebiet HLSK oder aus dem Teilgebiet ELT zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 3 Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 3 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multi-plikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt fol-gende Formel:
P = (Pni ./. Pmin) * 60
P ni =
Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium
P min =
Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium
P =
Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium
Pmax= 60 Punkte
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV): (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über
vergleichbare Leistungen
längstens aus den letzten zehn Jahren (2015-2025). Die Vergleichbarkeit
bestimmt sich
nach dem jeweiligen Referenzformular (Anlage 3.1a und 3.1b). Hinweis:
Eine Referenz
darf dabei auch mehrere Leistungskomponenten abdecken, muss aber dann
im jeweiligen
Referenzformular ausgefüllt werden. Die Rangfolge der Referenzen wird
durch den Bewerber
festgelegt, indem er diese nummeriert. Bei Angabe von mehr als 3
Referenzen werden
nur die vom Bewerber nummerierten Referenzen Nr. 1-3 qualitativ
bewertet. Bitte beachten
Sie, dass die 3 zu bewertenden Referenzen die verschiedenen
Leistungsbereiche (Technische
Ausrüstung HLSK und ELT) abbilden müssen. Die Darstellung der
Referenzen muss anhand
der beigefügten (Muster-)Referenzformblätter erfolgen und die dort
enthaltenen Angaben
beinhalten. Es sind ausschließlich solche Referenzprojekte anzugeben, die
innerhalb
des Betrachtungszeitraums beginnend am 01.01.2015 bis einschließlich
31.12.2025 vollständig
abgeschlossen oder maßgebliche - zum Nachweis der Eignung relevante -
(Teil-)Leistungen
abgeschlossen worden sind. Dies bedeutet, dass solche Referenzprojekte
berücksichtigt
werden, die in dem Betrachtungszeitraum bereits beendet worden sind oder
derzeit noch
ausgeführt werden (mindestens Leistungsphase 3 abgeschlossen). Bei in
dem Betrachtungszeitraum
nicht abgeschlossenen Referenzprojekten werden nur vollständig erbrachte
Leistungskomponenten
berücksichtigt.
.
Mindestanforderung: mindestens drei Referenzen, die sich
wie folgt
aufteilen: TGA-Fachplanung HLSK: mindestens 1 wertungsfähige
Referenzen nach Anlage
3.1a TGA-Fachplanung ELT: mindestens 1 wertungsfähige Referenzen
nach Anlage 3.1b
mindestens 1 Referenz (ausreichend: entweder TGA oder HLSK) muss die
Einbeziehung
der Gebäudeleittechnik sowie eine wertungsfähige Referenz für HLSK oder ELT enthalten Mindestanforderung: TGA-Fachplanung
HLSK - Abwicklung
der Planung in mindestens einer Referenz unter Anwendung der BIMMethode
.
Referenzen muss ein Projekt mit Gegenstand Gesundheitsbau nachweisen.
.
Mindestanforderung:
TGA-Fachplanung ELT
Referenz unter Anwendung
der BIM-Methode
NUF
.
Gegenstand Gesundheitsbau
nachweisen.
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Auswahlkriterium 3: Anforderungen Planungsleistungen [Beschäftigtenanzahl] nach Ziffer 6.2.3 Nr. 11 - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal Techniker, Meister, Bachelor prof.):
Weniger als 25 =Ausschluss
größer/gleich 30 1 Punkt
größer/gleich 45 5 Punkte
größer/gleich 60 10 Punkte
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2
Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU
Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Erklärung über die
Zahl der
im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
beschäftigten Arbeitskräfte
die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden
können, inklusive
dem technischen Fachpersonal (gegliedert nach Qualifikation Dipl.-
Ingenieure, B.Sc.,
mit mehr als 5 Berufsjahren, mit mehr als 10 Berufsjahren) in den
Bereichen: Technische
Gebäudeausrüstung ELT und HKLS: - Mindestanforderung TGA-Planung:
25 Mitarbeiter technisches
Fachpersonal.
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern - falls
Leistungen nicht vom Auftragnehmer
selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer)
ausgeführt
werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst
Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - falls zutreffend - (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
(wirtschaftliche und finanzielle
sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen
(sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch,
müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). Sofern die
Unterauftragnehmer
bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig
ausgefüllte Verpflichtungserklärung
auf Aufforderung während des Auswertzeit-raumes innerhalb von sieben
Kalendertagen
dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungsoder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Basierend auf 16.605 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Gesucht werden Generalplanerleistungen für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Haus E des Amtes für Informationstechnik (AIT) in Kiel.
KI Die Gemeinde Wendeburg sucht Objektplanungen für die Grundschule Bortfeld, LPH 1-9, zur Erweiterung und Umgestaltung für eine Ganztagsgrundschule.
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