AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 05:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/690bb2f2-9541-4fef-876f-0748b54f82f3/

Klingenberg Refurbishment 2.0 (KLR2) - Sanierung Schornstein

Notice-ID: 690bb2f2-9541-4fef-876f-0748b54f82f3 · Procedure-ID: 4f28940a-9239-4a03-9d98-09f2598f6351

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Stammdaten

Auftraggeber
BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Berlin
Veröffentlicht
19.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45262330 — Bauleistungen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
7.641.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Am Standort Heizkraftwerk Klingenberg in Berlin soll der Bestandsschornstein A auf Basis einer bereits erstellten Ausführungsplanung saniert werden. Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst die Einrichtung und Absicherung der Baustelle einschließlich erforderlicher Schutzsysteme (Schutzgerüste zum Schutz von Anlagenteilen und Straßen) sowie Zugangssysteme (u. a. Kletterschalungsbühne als Arbeitsplattform), die Vorbereitung der Untergründe sowie die Sanierung und statische Verstärkung der Außenflächen des Schornsteins mittels Spritzbeton bzw. Spritzmörtel mit Stahlbewehrung. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Instandsetzung bzw. Erneuerung vorhandener Steigleitern und Umlaufbühnen und der Flughindernisbefeuerung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Abfälle.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.11.2026
Ende
31.12.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).