AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Geb. 3408 Fassadenerneuerung Hochhaus Appelstraße 9A - VE331 Bodenbelagsarbeiten 17. bis 10. OG
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts, Hannover
- Veröffentlicht
- 08.12.2025
- Frist (Submission)
- 09.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45432000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen ist das Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen. Das Erdgeschoss, welches derzeit als Foyer und Cafeteria genutzt wird, soll zu einer Versammlungsstätte umgenutzt werden. Dies bedingt des Weiteren einen Umbau der Lüftungszentrale im 6. Obergeschoss. Das 18-geschossige Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss von ca. 52 m x 28 m bei einer Attikahöhe von ca. 64 m. Inklusive des zweigeschossigen Technikaufbaus auf dem Dach beträgt die Gesamthöhe 72,2 m. Auf der Nordseite befindet sich das außenliegende Fluchttreppenhaus. In Zuge dieser Baumaßnahme werden Bodenbelagsarbeiten im 17. bis 10. OG ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 09.03.2026
- Ende
- 17.05.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.