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Pflege und Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses: Vergabebekanntmachung
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR · Frankfurt am Main · Hessen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPflege und Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses: Vergabebekanntmachung🏆 Governikus GmbH & Co KG · Bremen
- Governikus GmbH & Co KG · Bremen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Governikus GmbH & Co KG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die FITKO ist zum 1. Januar 2020 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft des Bundes und der Länder in Frankfurt am Main gegründet worden. Die FITKO bildet als kleine und agile Organisation den operativen Unterbau des IT-Planungsrats und unterstützt diesen organisatorisch und fachlich sowie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die FITKO soll die föderalen Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung bündeln, die Koordinierung und das Controlling der Projekte und Produkte des IT-Planungsrats verantworten, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) koordinieren sowie die föderale IT-Architektur weiterentwickeln. Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist eine Infrastrukturkomponente für die sichere und verlässliche Adressierung von Behördendiensten. In diesem Verzeichnisdienst können technische Verbindungsdaten von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung hinterlegt werden, die zu ihrer Adressierung und Nutzung benötigt werden. Auskunftssuchende und Nutzer des DVDV sind in erster Linie Fachverfahren und Online Dienste, keine menschlichen Nutzer. Im Kontext vom DVDV ist ein Fachverfahren ein (Teil von einem) Computerprogramm, das Geschäftsprozesse innerhalb der Öffentlichen Verwaltung abbildet. Fachverfahren vernetzen inzwischen mehr als 39.000 Behörden in Bund, Ländern und Kommunen deutschlandweit ca. 800 Dienste (z. B. Beantragung eines Ausweisdokuments). Das DVDV bildet eine Basis für den Datenaustausch verschiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum und hat damit die Funktion einer zentralen Registrierungsstelle für Online Dienste der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es trägt zum Aufbau von rechtsverbindlicher, elektronischer Kommunikation von und mit Behörden über die vorhandenen Fachverfahren auf höchstem Sicherheitsniveau bei. Im Leistungszeitraum sind die Voraussetzungen zu schaffen, um DVDV als Produkt des IT Planungsrats verlässlich weiterzuführen. Dazu ist die funktionale und tec
Vollständige Beschreibung (2.480 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das bedeutet: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB des Bewerbers. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden vier geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorhanden ist. Es werden nur diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen. Ferner können die Bewerber weitere bewertungsrelevante Anforderungen erfüllen, für die von der Auftraggeberin Punkte gemäß den in Anlage_13_Formularkonvolut_FITKO.docx, Formular 3: Eigenerklärung zur Eignung, Ziff. 3.2 "Unternehmensreferenzen" aufgestellten Maßstäben vergeben werden. Sofern mehr als vier Bewerber die von der Auftraggeberin aufgestellten und bekanntgemachten Anforderungen an die Eignung erfüllen, nimmt die Auftraggeberin eine Auswahl anhand der bekanntgemachten Bewertungskriterien vor: Die vier Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichstand zwischen den letztplatzierten wird gelost. Wenn sich nicht vier geeignete Bewerber qualifizieren, können auch weniger Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die indikativen Angebote von der Vergabestelle geprüft. Über die Inhalte der Angebote kann dann verhandelt werden. Nach den Verhandlungen werden unter Umständen die Vergabeunterlagen angepasst und dann finale Angebote abgefordert. Es können auch mehrere Verhandlungsrunden durchgeführt werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungspunkte nach WichtigkeitQualität
Es können maximal 100 Leistungspunkte für die Konzepte sowie das Assessment gemäß separater Matrix erzielt werden. Des Weiteren können vom Bieter max. 100 Leistungspunkte für die Erfahrungen des Personals gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV erreicht werden. Insgesamt können somit max. 200 Leistungspunkte erzielt werden.
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Preis nach Wichtigkeit
Als "P" geht in die Wertung der Gesamtwertungspreis ein, wie er im Preisblatt, Anlage 2 zu den Allgemeinen Vergabebedingungen, einzutragen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Governikus GmbH & Co KG1 Veröffentlichung
- 27.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.632 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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