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Sanierung Grundschule Hochberg und Mensaeinbau in Mehrzweckhalle - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3+8
Stadt Remseck am Neckar · Remseck · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3+8 gemäß § 55 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 3 + optional LPH (4) 5 – 9 +Besondere Leistungengesch. 189.856 €🏆 E + E Ingenieure GbR · Waiblingen
- E + E Ingenieure GbR · Waiblingen Kleines Unternehmen
Beschreibung
1. Bauabschnitt: In die auf dem Schulgelände befindliche Mehrzweckhalle soll eine Mensa eingebaut werden und die Halle zur Einfeldhalle rückgebaut werden. In die vorhandene Heizzentrale soll eine neue Heizung eingebaut werden. Eventuell muss im Zuge dessen die vorhandene Heizzentrale erweitert werden. 2. Bauabschnitt: Die 2-zügige Grundschule Hochberg wird energetisch saniert und zur Ganztagesschule umgebaut. Für diese Nutzung muss das Raumprogramm erarbeitet werden und bei der Beschaffung von Fördermitteln mitgeholfen werden. Eine Interimslösung für den Weiterbetrieb der Schule während der Bauzeit muss erarbeitet werden.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 30 %Qualität
- Der vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter haben anhand jeweils eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes (Gebäudetyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Anlagengruppen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. - Gab es innovative Ansätze bei diesem Projekt? Hinweis: Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind.
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 30 %Qualität
- Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. - Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
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Personelle Projektorganisation 20 %Qualität
- Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase.
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Honorar 20 %Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot Allgemeiner Hinweis: Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 2,00 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 143 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) HHL Architekten Freie Architekten Hein-Hüttel-Lindenberger · E + E Ingenieure GbR · ProPlan Beratende Ingenieure Part GmbBZuschlagswert 603.196 €1 Veröffentlichung
- 13.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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