AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/69551a54-a53c-449a-bd0f-dce5e8a12682) · Abgerufen am 01.09.2026 13:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/69551a54-a53c-449a-bd0f-dce5e8a12682/

Durchführung von Projekttagen zur Überarbeitung der Alarm- und Ausrückeordnung und Systemwartung für die Feuerwehr Hamm

Notice-ID: 69551a54-a53c-449a-bd0f-dce5e8a12682 · Procedure-ID: e1716a54-5f06-472f-9841-2b33b7bbd74f

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz, Hamm
Veröffentlicht
09.06.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
35.750 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Durchführung von Projekttagen zur Überarbeitung der Alarm- und Ausrückeordnung und Systemwartung für die Feuerwehr Hamm. Die Stadt Hamm beabsichtigt das Angebot der WTG Leitstellentechnik GmbH, 48653 Coesfeld anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 21.06.2026 den Vertrag zu schließen.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2026
Ende
31.12.2026

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
09.06.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 19.06.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).