AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modernisierung Studierendenwohnheim Ernst-Thälmann-Ring 8 - 10 in Greifswald
Stammdaten
- Auftraggeber
- Studierendenwerk Greifswald, Greifswald, Hansestadt
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei der geplanten Baumaßnahme sollen die Wohnungszuschnitte der bestehenden Grundrisse geändert werden, um eine bessere Vermietbarkeit zu erzielen. Es wird angestrebt, aus den derzeitigen Grundrissen, welche als Gemeinschaftswohnungen mit gemeinschaftlich genutzten Bädern und Küchen bestehen, Einzelzimmer inkl. der dazugehörigen Bäder sowie Gemeinschaftsküchen herzurichten. Die Umbauten werden hauptsächlich im Inneren des Gebäudes erfolgen. An der Außenfassade werden lediglich einige Fenster zum Balkon als Balkontüren umgebaut. Durch die Umbauten wird der Schallschutz resultierend aus der Erneuerung sämtlicher Wohnungs- und Wohnungseingangstüren sowie des Einbaues eines neuen Estrichs mit Trittschalldämmung entscheidend verbessert. Gleichzeitig wird eine komplette Schwellenlosigkeit in den Wohnungen hergestellt. Durch den Einbau neuer Duschen wird die Einbauhöhe der Duschtassen verringert. Die Heizungsanlage wird komplett erneuert, und es wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt, dadurch ist mit erheblichen Einsparungen bei den Heizkosten zu rechnen. Es werden Generalplanerleistungen vergeben. Zu den Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 06.12.2025
- Ende
- 31.12.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.