AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 14:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6977591a-c4fe-4e76-9677-eb0eea1d9a52/

UR GS Tegelweg

Notice-ID: 6977591a-c4fe-4e76-9677-eb0eea1d9a52 · Procedure-ID: 5dc1080a-d24c-47af-b732-f22343f39836

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation, Hannover
Veröffentlicht
18.02.2026
Frist (Submission)
07.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wird die Unterhaltsreinigung in der GS Tegelweg, Tegelweg 2, 30179 Hannover, ausgeschrieben. Reinigung umfasst das Schulgebäude, die Sporthalle und die schulischen Nebengebäude. Vertragsdauer: 01.08.2026 bis 31.07.2030 zuzüglich zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2032. Der Reinigungsumfang beträgt durchschnittlich 2.574,99 m² pro Tag. Reinigungstage: Montag bis Freitag; Uhrzeiten gestaffelt: WC-Zwischenreinigung ab 10:15 Uhr; Unterhaltsreinigung in Teilbereichen ab 13:30 Uhr/15:30 Uhr/16:00 Uhr/17:00 Uhr. Die genauen Angaben sind den Auftragsinhalten zu entnehmen. Reinigung ist auch in den Schulferien erforderlich.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr u. Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).