AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 03:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/697e2eb9-7636-4c19-88bc-2d45480e671d/

Neubau einer Rettungswache am Delme Klinikum Delmenhorst (DKD) - Planungsleistungen

Notice-ID: 697e2eb9-7636-4c19-88bc-2d45480e671d · Procedure-ID: a2a15643-3d01-4377-98ce-aba70a18669b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Delmenhorst, Delmenhorst
Veröffentlicht
03.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Delmenhorst beabsichtigt den Neubau einer Rettungswache am neuen Delme Klinikum Delmenhorst (DKD). Der Rettungsdienst hat zusammen mit dem Fachdienst Neubau und Erweiterungsmaßnahmen bereits ein Raumprogramm entwickelt und mit den Kostenträgern abgestimmt. Es wird von einer ungefähren Bruttogrundfläche (BGF) von 2.100m² ausgegangen. Das Baugrundstück für die Rettungswache mit einer Größe von 4.115 m² befindet sich direkt neben dem neuen Delme Klinikum Delmenhorst. Das Grundstück befindet sich in Hanglage und weist einen Höhenunterschied von bis zu 3 m auf. Die Baukosten (KG 300-500) werden gemäß einer ersten Kostenannahme derzeit auf ca. 5,4 Mio. Euro netto geschätzt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).