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Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Landkreis Göppingen · Göppingen · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an DRK-Kreisverband Göppingen e.V. →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 1 betrifft die Fahrt von Ursenwang zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fäl
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Die Angebotsfrist wurde verlängert.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Auf die Bieterfragen Nrn. 2, 7 und 8 prüfte der öffentliche Auftraggeber nochmals eingehend, ob Bieter/Bietergemeinschaften über die Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Entgelts, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, hinaus, sich tariftreu zu verhalten haben. Mit Blick auf § 3 Abs. 3 des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist das zu bejahen. Danach dürfen öffentliche Aufträge über freigestellte Schülerverkehre nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, 1. ihren Beschäftigten bei der Ausführung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und 2. während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen. Der für dieses Vergabeverfahren einschlägige und repräsentative Tarifvertrag ist der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019, in der zuletzt am 30.05.2023 geänderten Fassung. Diesen haben die Bieter/Bietergemeinschaften ihrer Verpflichtungserklärung zugrunde zu legen und im Rahmen ihrer Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen. Angesichts dieser kalkulationserheblichen Änderung hält der Auftraggeber eine Verlängerung der Angebotsfrist für unausweichlich. Unter Berücksichtigung des zwingenden Erfordernisses, dass Bieter/Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung erhalten, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist auf den 24.05.2024, 09:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht werden Beförderungsleistungen für freigestellte Schülerverkehre, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Landkreis Göppingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 29.05.2024 Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Die Angebotsfrist wurde verlängert. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 24.05.2024 Auf die Bieterfragen Nrn. 2, 7 und 8 prüfte der öffentliche Auftraggeber nochmals eingehend, ob Bieter/Bietergemeinschaften über die Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Entgelts, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, hinaus, sich tariftreu zu verhalten haben. Mit Blick auf § 3 Abs. 3 des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist das zu bejahen. Danach dürfen öffentliche Aufträge über freigestellte Schülerverkehre nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, 1. ihren Beschäftigten bei der Ausführung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und 2. während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen. Der für dieses Vergabeverfahren einschlägige und repräsentative Tarifvertrag ist der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019, in der zuletzt am 30.05.2023 geänderten Fassung. Diesen haben die Bieter/Bietergemeinschaften ihrer Verpflichtungserklärung zugrunde zu legen und im Rahmen ihrer Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen. Angesichts dieser kalkulationserheblichen Änderung hält der Auftraggeber eine Verlängerung der Angebotsfrist für unausweichlich. Unter Berücksichtigung des zwingenden Erfordernisses, dass Bieter/Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung erhalten, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist auf den 24.05.2024, 09:00 Uhr. · in TED EU + oev
- Frist 15.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Köhler-Transfer GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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