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Stadt Neumünster, Gefahrenabwehrzentrum - Erweiterung der Feuer- und Rettungswache in Neumünster - Dienstleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Nachprüfungsstelle Org.-Z. 812 · Kiel · Schleswig-Holstein
Vergabe-Ergebnis
WTI Ingenieure GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anl.gr. 1-5 und 8, Lph 1-8
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Stadt Neumünster plant auf dem Grundstück Färberstraße 105-107 in Neumünster die Maßnahme Gefahrenabwehrzentrum – Erweiterung der Feuer- und Rettungswache. Geplant ist die Errichtung eines Neubaus als Rettungswache mit ca. 3.155m² Nutzfläche. Vorab ist eine Standortuntersuchung auf dem Grundstück im Rahmen der Grundlagenermittlung erforderlich. Um die gemäß Bebauungsplan vorgegebenen GRZ einhalten zu können, muss ein vorhandenes Gebäude abgebrochen werden. Mit dem Neubau der Rettungswache geht die räumliche Trennung von Rettungs- und Feuerwache einher. Für die Errichtung des Neubaus wurden die Kosten der Kostengruppen 200-700 auf 11,6 Mio.€ geschätzt. Die anrechenbaren Kosten in der Kostengruppe 400 betragen 2.152.442,02 € netto. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 Fernmelde- und IT Anlagen, Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation, gem. HOAI abdecken, und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben Es sollen die Leistungsphasen 1-8 bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 4 %
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, allgemeine Kompetenzen
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Qualität 4 %
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
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Preis 4 %
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
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Qualität 3 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
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Qualität 2 %
mündliche Darstellung der Antworten auf die Fragen/Präsentation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer WTI Ingenieure GmbHZuschlagswert 464.103 €1 Veröffentlichung
- 30.11.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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