AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/69c342a3-a2d3-4a72-bea3-968c5871e498/

Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden

Notice-ID: 69c342a3-a2d3-4a72-bea3-968c5871e498 · Procedure-ID: 3d7b39e6-2d67-4f38-a12b-df1232f4a1ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Hamm
Bezugsberechtigte
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Veröffentlicht
25.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

Lose

10 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).