AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 21:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/69f5cb4c-760e-4033-be27-97aa53fd8d4a/

Basiswartung WEA Riffgat 2027 ff.

Notice-ID: 69f5cb4c-760e-4033-be27-97aa53fd8d4a · Procedure-ID: effd8377-e2f8-4d4f-bcca-436adde6f1b2

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Stammdaten

Auftraggeber
Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH, Oldenburg
Veröffentlicht
29.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
65300000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Durchführung der Jahreswartung (inkl. sachverständiger Prüfungen gemäß geltender Normen der Befahranlagen und sachkundiger Prüfungen gemäß geltender Normen der Kräne und der Befahranlagen) an 30 Windkraftanlagen der 3.6 Megawatt-Klasse (Typ Siemens SWT-3.6-120) oberhalb des TP (Transition Pieces) inkl. Lieferung von Verschleißteilen und Verbrauchsmitteln für die Basiswartung. Auf gesonderten Abruf (optional) sind auch Fernentstörungen (Second Level Support), Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement zu erbringen, die keine Großkomponentenlogistik erfordern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).