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Rahmenvereinbarung Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Schleswig-Holstein
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
Vergabe-Ergebnis
brandarena GmbH & Co. KG Kleinstunternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Im Zuge der Corona-Pandemie zeigte sich, dass eine nachhaltige Verstärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zur Bewältigung künftiger Krisen dringend geboten ist. Vor diesem Hintergrund schlossen Bund und Länder am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Mit Umsetzung des Paktes soll der ÖGD in ganz Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, modernisiert und vernetzt werden. Dafür stellt der Bund bis Ende 2026 den Bundesländern insgesamt 4 Milliarden Euro bereit. Teil der Vereinbarung ist auch eine gemeinsame Kampagne: „Für eine positive Wahrnehmung des ÖGD ist es wichtig, dass die Tätigkeit und Maßnahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sichtbar sind und verständlich erläutert werden. Ziel ist es daher, die Kommunikation zur Tätigkeit und Bedeutung des ÖGD auf allen Ebenen weiter zu verbessern und auszubauen. Hierzu gehört auch eine gemeinsame Kampagne, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wenden soll, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen (Pakt für den ÖGD S. 5).“ Gegenstand des Auftrags ist die konzeptionelle Entwicklung inklusive strategischer Herleitung, Maßnahmenplanung und operative Umsetzung einer öffentlichkeitswirksamen Werbekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Schleswig-Holstein. _______________________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarungen beträgt der Höchstwert der Dienstleistung innerhalb einer Vertragslaufzeit von fünfzehn Monaten insgesamt 300.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen. _____________________________________________________________________________________________________________
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung 60 %Qualität
Konzept zur Erbringung der Leistung gem. der Bewertungsmatrix. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Umfang: (maximal 15 DIN A4 Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,15)
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Zuschlagskriterium Preis 30 %Preis
Ausgefüllten Preisblattes. Darstellung der Basis-Kosten Agenturleistung.
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Zuschlagskriterium Präsentation 10 %Qualität
Präsentation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer brandarena GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 02.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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