AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 19:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a1c545f-fb6c-4dd2-a389-ce8688ca2b4c/

Lieferung und Installation HRMS-System

Notice-ID: 6a1c545f-fb6c-4dd2-a389-ce8688ca2b4c · Procedure-ID: 1c2ba573-6fa8-4e55-808d-faa4a1119d2c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeslabor Berlin-Brandenburg, Berlin
Veröffentlicht
13.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38432200 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Zuschlagswert
746.883 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographen mit Diodenarraydetektor gekoppelt mit einem hochauflösenden Massenspektrometer zur qualitativen und quantitativen Bestimmung von unerwünschten Stoffen (z.B. Pestizide, Arzneimittel, Süßstoffe, Toxine) in Lebensmitteln, Futtermitteln, Oberflächen-/Grundwasser und Boden. Das System soll folgende Module enthalten: - UHPLC a) Halterungseinrichtung für Lösemittel, b) Degasser (alternativ in Pumpe verbaut), c) Binäre Hochdruck-Gradienten-Pumpe, d) Autosampler / automatischer Probengeber, e) Thermostatisierbarer Säulenofen, f) Photodiodenarraydetektor (DAD), - Hochauflösendes Massenspektrometer

Vertragslaufzeit

Beginn
10.04.2026
Ende
26.06.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
10.04.2026
Zuschlagsentscheidung
10.04.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).