AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.07.2026 19:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a1d90e0-c94f-4b9d-9cd4-e408d2762fd9/

Werbeagentur (Agentur für Mediengestaltung) für Layout – Druck – Lektorat – Übersetzungen und teilweise Texterstellungen

Notice-ID: 6a1d90e0-c94f-4b9d-9cd4-e408d2762fd9 · Procedure-ID: df82f0dd-b62f-41fa-b0c4-6a4068423d68

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Stammdaten

Auftraggeber
Regensburg Tourismus GmbH, Regensburg
Veröffentlicht
01.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Regensburg Tourismus GmbH beabsichtigt, eine Werbeagentur (Agentur für Mediengestaltung) zu beauftragen, um ihre Kommunikations- und Marketingmaßnahmen strategisch und gestalterisch zu unterstützen. Ziel der Ausschreibung ist es, eine Agentur zu finden, die die touristische Marke Regensburg kreativ weiterentwickelt, ein einheitliches und attraktives Erscheinungsbild über verschiedene Kanäle sicherstellt und hochwertige Werbemittel sowie digitale Inhalte gestaltet. Damit soll die Sichtbarkeit Regensburgs als touristische Destination gestärkt und die Reichweite der Marketingaktivitäten national und international erhöht werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
28.02.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).