Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass - die operative Leistungserbringung ausschließlich durch fest angestelltes Personal erfolgt, - Subunternehmer oder externe Dritte nicht für die operative Leistungserbringung eingesetzt werden, - administrative Zugriffe auf produktive Systeme ausschließlich durch Personal erfolgen, das innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig wird, - Zugriffe aus Drittstaaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen, - das eingesetzte Personal in Deutschland ansässig ist. Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung gemäß Anlage 14.