AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a356674-a52a-406d-8b7b-dd4acfcb2fbf/

EUDI-Wallet Operations

Notice-ID: 6a356674-a52a-406d-8b7b-dd4acfcb2fbf · Procedure-ID: 2e87bf68-df2f-4497-bf79-794498955a90

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
SPRIND, Leipzig
Veröffentlicht
18.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72212400 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. Bis Ende 2026 sollen alle EU-Bürger und -Einwohner Zugang zu einer vertrauenswürdigen, interoperablen und diskriminierungsfreien digitalen Geldbörse für Identifizierung, Attributbescheinigungen, elektronische Signaturen und mehr haben. Die EUDI Wallet soll den Alltag der Nutzer vereinfachen und Unternehmen und Verwaltungen schnellere, sicherere und effizientere digitale Prozesse ermöglichen.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.10.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).