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Stadt Cottbus - VHVmöTw 174/2024 - Erweiterung, Sanierung und Modernisierung der BMX-Bahn: Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021
Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Im Rahmen der Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport gemäß Förderrichtlinien Sportstättenbau - FR Bau des Landes Brandenburg soll eine Erweiterung, Sanierung und Modernisierung der BMX-Race-Bahn im Bereich der Sportanlage Parzellenstraße, 03050 Cottbus vorgenommen werden. Dadurch soll die vorhandene Sportstätte an aktuelle nationale und internationale Anforderungen im Bereich BMX-Race Leistungssport angepasst werden, um die Weiterentwicklung des Bundesstützpunktes voranzutreiben und die sportliche Begabungsförderung (landes- und bundesweiter Einzug) zu steigern. Für ein wettkampfnahes Training im Elitebereich ist dafür eine am Weltverband Union Cycliste Internationale / UCI-Standard orientierte BMX-Race-Strecke mit einer 5-m-hohen sowie 10-m-breiten und 8-m-hohen und 6-m-breiten Rampe notwendig. Ebenso sind drei Kurvenbereiche mit 4 Gera-den vorgeschrieben. Anlagen der technischen und sozialen Infrastruktur sind ebenfalls mit zu berücksichtigen und sollen neu entstehen. Die vorhandene Beleuchtung ist zu optimieren und gegebenenfalls zu erweitern. Weiterhin soll eine Zeiterfassung und eine Videoaufzeichnung ermöglicht werden und die Anbindung an das Internet ist sicherzustellen. Außerdem ist zusätzlich ein Kinder-Pumptrack im Areal zu planen. Bei dem Areal handelt es sich um eine kommunale Fläche (ca. 7.000 m2) und ehemaligen Altlastenstandort. Die Bestandsanlage stammt aus dem Jahr 2007 - 2008 und erfüllt die zuvor aufgeführten Kriterien aktuell nur anteilig (bspw. vorgeschriebene Abstandsflächen). Die Baumaßnahme muss innerhalb eines recht kurzen Zeithorizontes erfolgen, da der Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus über keine Ausweichmöglichkeiten verfügt. Da der internationale UCI-Standard eingehalten werden soll, kann es notwendig sein, dass der Planer sicher im Umgang mit der englischsprachige Sprache (Wort und Schrift) ist. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 zur Erweiterung, Sanierung und Modernisierung einer BMX-Bahn in Cottbus.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–7 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 04.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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