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Stadt Puchheim: Beschaffung eines LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Puchheim Bahnhof
Stadt Puchheim · Puchheim · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Rosenbauer Deutschland GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadt Puchheim beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 "CAFS" für ihre Freiwillige Feuerwehr Puchheim-Bahnhof. Das LF 20 wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. LF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung etc. wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Puchheim_LF-20".
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Im Dokument Hinweis_Bekanntmachung wurde ein redaktioneller Fehler korrigiert. Daher wurde eine zweite Version der Vergabeunterlagen veröffentlicht.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Nr. 1.5 der Bewerbungsbedingungen wird angepasst wie folgt: Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: • Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist): Di., 11.11.2025, 13:00 Uhr Angebote, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. • Letzter Termin zum Stellen von Bieterfragen: Do., 30.10.2025, 12:00 Uhr Auf die Beantwortung von Bieterfragen, die später eingehen, bzw. auf eine diesbzgl. Verlängerung der Angebotsfrist besteht kein Anspruch. • Bekanntgabe der Antworten zu den Bieterfragen (spätestens): Di., 04.11.2025 • Bindefrist für das Angebot: 15.01.2026
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 50 %Qualität
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Preis 50 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 11.11.2025 Nr. 1.5 der Bewerbungsbedingungen wird angepasst wie folgt: Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: • Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist): Di., 11.11.2025, 13:00 Uhr Angebote, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. • Letzter Termin zum Stellen von Bieterfragen: Do., 30.10.2025, 12:00 Uhr Auf die Beantwortung von Bieterfragen, die später eingehen, bzw. auf eine diesbzgl. Verlängerung der Angebotsfrist besteht kein Anspruch. • Bekanntgabe der Antworten zu den Bieterfragen (spätestens): Di., 04.11.2025 • Bindefrist für das Angebot: 15.01.2026
- Frist 28.10.2025 Im Dokument Hinweis_Bekanntmachung wurde ein redaktioneller Fehler korrigiert. Daher wurde eine zweite Version der Vergabeunterlagen veröffentlicht. · in TED EU + oev
- Frist 28.10.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Rosenbauer Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 17.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.606 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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